Ab 1. März Vereinshilfen zum Ausgleich von Energie-Mehrkosten beantragen
Ab dem 1. März können gemeinnützige Vereine einen Antrag auf Ausgleichszahlungen für ihre Energiemehrkosten stellen. Dies ist Teil eines Hilfspaketes des Landes Hessen zur Bewältigung der Folgen des Ukrainekriegs.
„Ich habe in den letzten Monaten mit zahlreichen Vereinen im Frankfurter Westen gesprochen“, sagte der für die westlichen Stadtteile direkt gewählte Landtagsabgeordnete Uwe Serke. „Gerade für Vereine, die Gebäudeeigentum besitzen, sind die gestiegenen Energiekosten eine große Belastung und das, nachdem bereits die Corona-Pandemie das Vereinsleben vor eine große Herausforderung gestellt hatte. Es ist gut, dass nun über das Hilfspaket des Landes die Möglichkeit einer Unterstützung besteht.“
Das Programm richtet sich an alle gemeinnützigen Vereine mit Sitz in Hessen (in einigen Bereichen ist zusätzlich eine Dachverbandsmitgliedschaft zu beachten), wenn die Mehrkosten für Energie nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen. Von diesen Mehrkosten werden 80 Prozent und höchstens 5.000 Euro erstattet. In begründeten Härtefällen kann eine Ausgleichszahlung auch über den Höchstbetrag hinaus gewährt werden. Die Hilfen können rückwirkend für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 28. Februar 2023 von Vereinen beantragt werden. Vereine können den Antrag vom 1. März an über folgende Adressen abrufen:
https://antrag.hessen.de/energie-vereinshilfe
https://hessen.de/handeln/presse/hessen-steht-zusammen